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Sie haben bei einer Rechnung zuviel bezahlt. Das passiert:

  • Bei einer bereits bezahlten Rechnung wird der gesamte Rechnungsbetrag zurück überwiesen. Die Rückzahlung erfolgt immer über den selben Weg wie die Zahlung geleistet wurde.
  • Bei einer anteilig überbezahlten Rechnung wird das Guthaben gutgeschrieben und beim nächsten Abrechnungslauf vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Bei Differenzen durch die Corona-Mehrwertsteueranpassung in 2020 müssen sie nichts unternehmen, diese Beträge werden ebenfalls mit der nächsten Abrechnung ausgeglichen.

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